
Laut eines Berichtes des SWR, waren die Fällung der Bäume im Stuttgarter Schloßgarten illegal. Der Deutschen Bahn lag bereits am 30.09.2010 ein Schreiben des Eisenbahn Bundesamtes vor, dass die Abholzung untersagte.
Die Deutsche Bahn hätte bis zum 8.10.2010 Ausführungen zur landschaftspflegerischen Begleitplanung vorlegen müssen. Gemeint sind damit Maßnahmen zum Naturschutz die den Juchtenkäfer, Fledermäuse und die Hohltaube betreffen
SWR – Eisenbahn Bundesamt untersagt Baumfällarbeiten